Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 4. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Friedmann Forklifts GmbH, Adam-Stegerwald-Str. 21, 67454 Haßloch (nachfolgend „wir“), und ihren Kunden über den Verkauf und die Lieferung von Flurförderzeugen, Lagertechnik, Zubehör und Ausstattungen sowie über ausdrücklich vereinbarte ergänzende Leistungen.
(2) Für Miete, Leasing, Finanzierung, Reparatur- oder Serviceleistungen gelten diese Bedingungen nur, soweit das jeweilige Angebot oder die Auftragsbestätigung auf sie Bezug nimmt. Besondere Bedingungen des konkreten Angebots und Bedingungen eines beteiligten Finanzierungs- oder Leasingpartners gehen für die jeweils betroffene Leistung vor.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Gegenüber Unternehmern gelten entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
§ 2 Produktdarstellung, Anfrage und Vertragsschluss
(1) Produktdarstellungen, Konfigurationen, Verfügbarkeitsangaben und Preisangaben auf heli-deutschland.com dienen der Information. Sie sind kein verbindliches Verkaufsangebot.
(2) Eine über die Website übermittelte Angebots-, Beratungs-, Miet-, Ersatzteil-, Service- oder Kontaktanfrage ist für den Kunden unverbindlich. Durch das Absenden einer Anfrage kommt kein Vertrag zustande.
(3) Auf Grundlage der Anfrage und der anschließenden Abstimmung können wir dem Kunden ein individuelles verbindliches Angebot in Textform übermitteln. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der darin genannten Frist annimmt. Gibt der Kunde außerhalb eines solchen Angebots eine verbindliche Vertragserklärung ab, kommt der Vertrag erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform zustande.
(4) Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Vertrags sind das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung und die darin in Bezug genommenen Unterlagen. Zwingende gesetzliche Informations- und Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 3 Beschaffenheit und Konfiguration
(1) Die vereinbarte Beschaffenheit des Fahrzeugs oder der sonstigen Leistung ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Konfiguratorwerte und Abbildungen auf der Website ersetzen diese Vereinbarung nicht.
(2) Abbildungen können Sonderausstattungen zeigen. Zubehör, Anbaugeräte, Transport, Inbetriebnahme und weitere Leistungen sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
(3) Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich als solche zugesagt wurde. Gesetzliche Mängelrechte werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt.
§ 4 Preise
(1) Soweit Beträge auf der Website ausdrücklich als Nettopreise bezeichnet sind, verstehen sie sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese öffentlich dargestellten Beträge sind unverbindliche Richtwerte und nicht der abschließende Vertragspreis.
(2) Der verbindliche Preis sowie alle vereinbarten Preisbestandteile ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Kosten für Transport, Sonderausstattung, Anbaugeräte, Zulassungs- oder Abnahmeleistungen, Inbetriebnahme und sonstige Zusatzleistungen fallen nur an, soweit sie dort ausgewiesen oder später vereinbart werden.
(3) Gegenüber Verbrauchern werden vor Abgabe einer bindenden Vertragserklärung der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und alle unvermeidbaren zusätzlichen Kosten transparent ausgewiesen. Zwingende gesetzliche Preisangabepflichten bleiben unberührt.
§ 5 Zahlungsarten und Fälligkeit
(1) Als Zahlungsart kommt Vorkasse entsprechend dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung in Betracht.
(2) Rechnungskauf kann nach vorheriger Vereinbarung und abhängig von einer positiven Bonitätsprüfung angeboten werden. Ein Anspruch auf Rechnungskauf besteht nicht.
(3) Eine Finanzierung kann nach vorheriger Vereinbarung und vorbehaltlich positiver Bonitätsprüfung, Finanzierungszusage sowie der Bedingungen des jeweiligen Finanzierungspartners angeboten werden. Ein Anspruch auf Finanzierung oder auf bestimmte Finanzierungskonditionen besteht nicht.
(4) Die im konkreten Vertragsverhältnis geltende Zahlungsart, Fälligkeit sowie gegebenenfalls vereinbarte Anzahlungen, Restzahlungen oder Teilzahlungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(5) Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Lieferort, Lieferart, Lieferkosten und Lieferzeit ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bei einer Versendung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden über. Die gesetzliche Ausnahme bei einer eigenständigen Beauftragung eines nicht von uns benannten Beförderers bleibt unberührt.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr bei einem Versendungskauf mit Übergabe der Ware an die mit dem Transport beauftragte Person oder Einrichtung auf den Kunden über, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(4) Gesetzliche Rechte des Kunden wegen einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung bleiben unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des für sie vereinbarten Preises unser Eigentum.
(2) Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum darüber hinaus bis zum vollständigen Ausgleich aller fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(3) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und uns über Zugriffe Dritter, Beschädigungen oder einen Besitzwechsel unverzüglich zu informieren.
§ 8 Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit im individuellen Vertrag keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB.
(3) Rechte wegen arglistig verschwiegener Mängel, wegen ausdrücklich übernommener Garantien sowie Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.
§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Der Kunde darf mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Die gesetzlichen Aufrechnungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht dürfen Unternehmer nur ausüben, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 10 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Der Erfüllungsort ergibt sich vorrangig aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Ist dort gegenüber einem Unternehmer kein Erfüllungsort bestimmt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Zwingende gesetzliche Bestimmungen für Verbraucher bleiben unberührt.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Friedmann Forklifts GmbH. Wir bleiben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.